Freitag, 8.9.2023
Stimmverbot von Gesellschaftern bei Beteiligung an zu verklagender Gesellschaft

Niemand darf Richter in eigener Sache sein: Das gilt auch, wenn Gesellschafter über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen eine Drittgesellschaft entscheiden, an der sie alle Anteile halten – ihre Stimmen zählen nach einer Entscheidung des II. Zivilsenats des BGH nicht.

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