Mittwoch, 25.11.2020
Als stille Gesellschafter beteiligte Niederlassungsleiter von Steuerberatungs-GmbH sozialversicherungspflichtig
Das Bundessozialgericht hat die Niederlassungsleiter einer bundesweiten Steuerberatungs-GmbH als sozialversicherungspflichtig eingestuft, obwohl sie als stille Gesellschafter am Unternehmen beteiligt waren. Die Beteiligung an einer stillen Gesellschaft stehe einer abhängigen Beschäftigung nicht entgegen, befanden die Kasseler Richter am 24.11.2020. Mit dem Risiko, ihre Kapitaleinlage einzubüßen, korrespondiere keine unternehmerische Freiheit.  Mehr lesen