Freitag, 22.5.2020
Beitrag für Supermarkt-"Mitgliedschaft" unterliegt Regelsteuersatz

Die entgeltliche Einräumung einer Berechtigung zum verbilligten Warenbezug durch "Mitgliedschaft" bei einem Supermarkt stellt umsatzsteuerrechtlich eine selbstständige Leistung und nicht nur eine Nebenleistung zum späteren Warenverkauf dar. Auch wenn der Supermarkt Waren verkaufe, die sowohl dem Regel- (19%) als auch dem ermäßigten Steuersatz (7%) unterliegen, sei auf den Beitrag der Regelsteuersatz anzuwenden, stellt der Bundesfinanzhof klar.

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