Mittwoch, 12.1.2022
Für 2007 erfolgte Steuerprivilegierung von Gewinneinkünften verfassungswidrig

Eine auf Gewinneinkünfte beschränkte Begrenzung des Einkommensteuertarifs durch Regelungen im Steueränderungsgesetz 2007 und im Jahressteuergesetz 2007 ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. Denn die Vorschriften bewirkten eine nicht gerechtfertigte Begünstigung von Gewinneinkünften gegenüber den Überschusseinkünften, so das Bundesverfassungsgericht. Der Gesetzgeber müsse spätestens bis zum 31.12.2022 rückwirkend für das Veranlagungsjahr 2007 eine Neuregelung treffen.

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