Donnerstag, 21.10.2021
Steinhuder Meer: Naturschutzgebietsverordnung "Totes Moor" teilweise unwirksam

Die für einen Bereich um das Steinhuder Meer in der Region Hannover geltende "Naturschutzgebietsverordnung Totes Moor" ist unwirksam, soweit sie ein weitreichendes Verbot zur Nutzung des Luftraums vorsieht. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg mit Urteilen vom 19.10.2021 entschieden und damit Normenkontrollanträgen von Freizeitsportlern teilweise stattgegeben.

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