Freitag, 4.2.2022
Düsseldorf durfte Demonstration nicht auf Standkundgebung beschränken

Die Ordnungsverfügung des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Düsseldorf, mit der dieser einen für den 08.01.2022 angemeldeten Aufzug untersagt und auf eine Standkundgebung beschränkt hatte, war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Es habe an einer tragfähigen Prognose gefehlt, dass es aufgrund eines Aufzugs durch die Düsseldorfer Innenstadt zu einer unmittelbaren Gefährdung der Funktionsfähigkeit des staatlichen Gesundheitswesens kommen werde.

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