Mittwoch, 17.2.2021
Stadt Koblenz darf Wettbürosteuer von 3% erheben

Die Stadt Koblenz kann von Wettbürobetreibern eine Wettbürosteuer in Höhe von 3% des Wetteinsatzes erheben, wenn im Wettbüro neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglicht wird. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine Klage gegen einen entsprechenden Steuerbescheid ab. Die Klägerin hatte argumentiert, sie müsse bereits eine Sportwettensteuer von 5% des Wetteinsatzes zahlen; diese sei der Wettbürosteuer gleichartig. Das VG sah dies anders.

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