Donnerstag, 6.2.2025
Erfahrungssatz: Allgemeiner Sprachgebrauch ist revisibel

Ist unter einer kompletten Dacherneuerung nach allgemeinem Sprachgebrauch stets nur die Erneuerung der äußeren Dachschicht zu verstehen? Der BGH beanstandete diese Auslegung des Berufungsgerichts. Die habe er überprüfen können, weil der allgemeine Sprachgebrauch als Erfahrungssatz revisibel sei.

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