Donnerstag, 13.1.2022
Sportveranstaltungen in Thüringen vorerst weiter ohne Zuschauer

Das nach der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung geltende Verbot von Zuschauern bei Sportveranstaltungen ist vorläufig nicht zu beanstanden. Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat den Eilantrag einer Sportveranstalterin auf Außervollzugsetzung der betreffenden Vorschrift am 10.01.2022 mit Blick auf die bedeutsamen Belange des allgemeinen Gesundheitsschutzes abgelehnt.

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