Dienstag, 25.1.2022
2-G-Regelung für Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel außer Vollzug

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat heute die 2-G-Regelung für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel vorläufig außer Vollzug gesetzt und damit dem Eilantrag einer ungeimpften Golferin stattgegeben. Die umfassende Untersagung der Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel durch Individualsportausübende, die nicht über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügten, sei unverhältnismäßig und verstoße gegen den Gleichheitssatz.

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