Donnerstag, 16.9.2021
Spende zur Unterstützung eines bestimmten Tieres kann anzuerkennen sein

Ein Spendenabzug ist auch dann möglich, wenn die Spende einer konkreten Zweckbindung unterliegt und etwa der konkreten Unterstützung eines bestimmten Tieres in einem Tierheim dienen soll. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Allerdings müsse sich die Zweckbindung im Rahmen der vom Tierschutzverein verfolgten steuerbegünstigten Zwecke (Förderung des Tierwohles) halten. Dies müsse das Finanzgericht hier noch prüfen.

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