Donnerstag, 5.5.2022
Keine Haftung des Wohneigentümers gegenüber ehemaligem Gemeinschaftsmitglied

Befreit ein Mitglied einer Wohneigentümergemeinschaft dieselbe von einer Verbindlichkeit, indem er für sie in Vorlage tritt, kann er nach seinem Ausscheiden nicht den einzelnen Miteigentümer für die Erstattung seiner Kosten in Anspruch nehmen, sondern nur die Gemeinschaft als solche. Der Bundesgerichtshof verdeutlichte die Haftungslage des WEG für eine zerstrittene Zweiergemeinschaft ohne Verwalter.

Mehr lesen