Ein Fußgänger muss sich den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und kann keine vollständige Gefahrlosigkeit erwarten. Er muss mit gewissen Unebenheiten auf der Straße rechnen. Dies gilt auch dann, wenn er einen sperrigen Gegenstand, wie eine Getränkekiste, trägt und hierdurch seine Sicht beeinträchtigt wird, sodass er stürzt. Dies hat das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 08.04.2020 entschieden und den Schmerzensgeldanspruch eines Fußgängers verneint.
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