Dienstag, 2.3.2021
Bemessung der Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters

Ist ein Sonderinsolvenzverwalter mit der Prüfung einer einzelnen Forderung beauftragt, richtet sich seine Vergütung nach dem tatsächlich erforderlichen Aufwand. Eine pauschale Festsetzung der Mindestvergütung ist laut Bundesgerichtshof nicht angemessen. Dass die Prüfung weder nach Art noch Umfang schwierig gewesen und durch die Tätigkeit des Insolvenzverwalters erleichtert worden sei, ändere hieran nichts.

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