Donnerstag, 24.11.2022
Niedrigere Leistungen für alleinstehende Asylbewerber in Sammelunterkünften verfassungswidrig

Die pauschale Leistungskürzung um 10% für alleinstehende erwachsene Asylbewerber in Sammelunterkünften nach § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 AsylbLG verstößt gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es sei nicht erkennbar, dass dort regelmäßig tatsächlich entsprechende Einsparungen durch gemeinsames Wirtschaften erzielt würden oder werden könnten.

Mehr lesen