Montag, 9.9.2024
Küchenkauf: Unzulässige Skonto-Bedingung ist als Vertragsstrafe zu werten

Ein Küchenstudio gewährte für Lieferung und Montage einer Einbauküche einen "Skontobetrag" von über 20%, sofern der Kunde den reduzierten Preis bis zum Tag der Lieferung und Rechnungsstellung zahlt. Wie schon die Vorinstanz erachtet das OLG Zweibrücken die Klausel für unzulässig.

Mehr lesen