Zuletzt hatten die RAK-Präsidenten für die Abschaffung der Singularzulassung beim BGH votiert. Die Abstimmung stellte sich aber als fehlerhaft heraus. Nun ging eine andere Abstimmung zugunsten der alten Regelung aus. Derweil lässt das BMJ die aktuellen BGH-Anwaltsanwärter warten.
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