Dienstag, 21.3.2023
Als Sichtschutz dienende Hecke auf eigenem Grundstück darf entfernt werden

Eine Grundstückseigentümerin kann eine Hecke auf ihrem Grundstück ohne Zustimmung des Nachbarn auch dann entfernen, wenn diese bisher als Sichtschutz zum Nachbargrundstück gedient hat. Das gilt aber nur dann, wenn sämtliche Stämme der Hecke auf dem eigenen Grundstück aus dem Boden heraustreten. Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken klargestellt.

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