Dienstag, 6.10.2020
Halteverbotsschilder: Ordnungsgemäßes Aufstellen zu dokumentieren

Halteverbotsschilder müssen so aufgestellt werden, dass sie von einem sorgfältigen Verkehrsteilnehmer nach dem Abstellen des Fahrzeugs durch einfache Umschau zu erkennen sind. Außerdem muss das ordnungsgemäße Aufstellen der Schilder von der zuständigen Verkehrsbehörde dokumentiert werden, sonst ist eine spätere Heranziehung zu Abschleppkosten rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz am 09.09.2020 entschieden.

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