Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat einen Ausschluss der Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung eines Gewerbesteuerzerlegungsbescheides angeordnet und dabei betont, dass ein Unterlassen der Anordnung eines Sicherheitsleistungsausschlusses nicht in Bestandskraft erwachse. In einem weiteren Verfahren entschied das Gericht über den Streitwert bei einer Anfechtung des Gewerbesteuerzerlegungsbescheides.