Große Lettern, ein stolzer Löwe und ein Trennstrich konnten die "Empire Shisha Cocktail Bar" nicht vor der Markenrechtsklage retten. Das OLG Nürnberg meint, "Empire" bezeichne hier nicht nur die herrschaftliche Auswahl, sondern vor allem die Warenherkunft.
Mehr lesenIn Schank- oder Speisewirtschaften dürfen Geldspielgeräte aufgestellt werden. In Shisha-Bar jedoch nicht, selbst wenn dort auch Speisen und Getränke angeboten werden. Denn: Hier gehe es vor allem um das Rauchen von Wasserpfeifen, so das VG Minden.
Mehr lesen