Ein Grundstücksnachbar darf herüberwachsende und die Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigende Baumwurzeln im Weg der Selbsthilfe beseitigen, und zwar auch dann, wenn dadurch das Absterben des Baumes droht. Dies hat das Landgericht Frankenthal in Anwendung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu überhängenden Ästen auf Baumwurzeln entschieden.
Mehr lesenEin Grundstücksnachbar darf überhängende Äste auch dann abschneiden, wenn dadurch das Absterben des Baums oder der Verlust seiner Standfestigkeit droht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Selbsthilferecht aus § 910 BGB könne aber durch naturschutzrechtliche Regelungen eingeschränkt sein.