Donnerstag, 9.3.2023
Befangenheit eines Richters bei Vorbefassung der Ehefrau

Muss ein Richter in einer Sache entscheiden, über die seine Ehefrau in der Vorinstanz als Mitglied eines Kollegialgerichts ein Urteil gefällt hat, ist die Besorgnis der Befangenheit nicht zwingend. Der Bundesgerichtshof beurteilt es aber anders, wenn die Vorentscheidung einstimmig ergangen ist, da dann die Frau nach außen dokumentiert habe, dass sie die Entscheidung selbst verantwortet. Die Parteien könnten daher die Sorge haben, dass ihr Mann voreingenommen ist.

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