Der Betreiber einer Social-Media-Plattform, der Datensätze seiner Nutzer nicht genügend gegen einen Angriff schützt, bei dem Daten von unbefugten Dritten ausgelesen und gespeichert werden ("Web-Scraping"), verstößt laut LG Ravensburg gegen die Datenschutzgrundverordnung. Der Angriff hätte durch "Captcha-Abfragen" verhindert oder jedenfalls erschwert werden können. Dabei stellen Bild- und Worträtsel fest, ob Mensch oder Maschine handelt.
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