Dienstag, 30.6.2020
BVerfG weist Vorlagen zum Recht auf Selbsttötung für Kranke ab

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Vorlagen des Verwaltungsgerichts Köln zum Recht auf Selbsttötung für Schwerkranke abgewiesen. Die Vorlagen seien angesichts des Verfassungsgerichtsurteils vom Februar 2020 zu dem Thema unzulässig, entschieden die Karlsruher Richter mit Beschluss vom 20.05.2020.

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