Montag, 1.2.2021
Kein Anspruch auf sofortige Corona-Impfung wegen Krebserkrankung

Eine Krebserkrankung begründet keinen Anspruch auf eine vorgezogene sofortige Schutzimpfung gegen das Corona-Virus. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in zwei Eilverfahren entschieden. Es verweist unter anderem auf den weiten Gestaltungsspielraum, der der Exekutive bei der Erfüllung ihrer verfassungsrechtlichen Schutzpflicht für Leben und Gesundheit zukomme.

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