Trotz des im Februar im Bundesrat gescheiterten Bundestagsbeschlusses zum Schutz von Whistleblowern will die Bundesregierung eine zügige Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 in Deutschland ermöglichen. Dafür hat sie am Dienstag die Formulierungshilfen für zwei aus der Mitte des Bundestages einzubringende neue Gesetzentwürfe zum Schutz von Hinweisgebern beschlossen, wie das Bundesjustizministerium am Mittwoch mitteilte.
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