Neuer Anlauf für Whistleblowerschutz

Trotz des im Februar im Bundesrat gescheiterten Bundestagsbeschlusses zum Schutz von Whistleblowern will die Bundesregierung eine zügige Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 in Deutschland ermöglichen. Dafür hat sie am Dienstag die Formulierungshilfen für zwei aus der Mitte des Bundestages einzubringende neue Gesetzentwürfe zum Schutz von Hinweisgebern beschlossen, wie das Bundesjustizministerium am Mittwoch mitteilte.

Geplante Regelung im Wesentlichen wieder aufgenommen

Der neue Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, nimmt im Wesentlichen das vom Bundestag am 16.12.2022 beschlossene Gesetz wieder auf. Er verzichtet jedoch auf die zustimmungsbedürftige Änderung des Beamtenstatusgesetzes, die erforderlich ist, um insbesondere auch Landesbeamtinnen und Landesbeamten Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu ermöglichen.

Beamtenrechtliche Verschwiegenheitspflicht wird angepasst

Der Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz passt unter anderem die Regelung der beamtenrechtlichen Verschwiegenheitspflicht im Beamtenstatusgesetz an die Erfordernisse des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes an. Gleichzeitig soll mit dem Entwurf insbesondere Landesbeamtinnen und Landesbeamten eine Meldung oder Offenlegung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ermöglicht werden. Diese Änderungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrats.

Länder verweigerten Zustimmung

Auf der Grundlage des Regierungsentwurfs hatte der Deutsche Bundestag am 16.12.2022 das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, beschlossen. Der Bundesrat hatte dem Gesetz am 10.02.2023 die Zustimmung versagt.

Redaktion beck-aktuell, 15. März 2023.