Geplante Regelung im Wesentlichen wieder aufgenommen
Der neue Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, nimmt im Wesentlichen das vom Bundestag am 16.12.2022 beschlossene Gesetz wieder auf. Er verzichtet jedoch auf die zustimmungsbedürftige Änderung des Beamtenstatusgesetzes, die erforderlich ist, um insbesondere auch Landesbeamtinnen und Landesbeamten Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu ermöglichen.
Beamtenrechtliche Verschwiegenheitspflicht wird angepasst
Der Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz passt unter anderem die Regelung der beamtenrechtlichen Verschwiegenheitspflicht im Beamtenstatusgesetz an die Erfordernisse des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes an. Gleichzeitig soll mit dem Entwurf insbesondere Landesbeamtinnen und Landesbeamten eine Meldung oder Offenlegung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ermöglicht werden. Diese Änderungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrats.
Länder verweigerten Zustimmung
Auf der Grundlage des Regierungsentwurfs hatte der Deutsche Bundestag am 16.12.2022 das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, beschlossen. Der Bundesrat hatte dem Gesetz am 10.02.2023 die Zustimmung versagt.