Mittwoch, 16.2.2022
Lehrer muss Corona-Tests bei Schülern beaufsichtigen

Ein Gymnasiallehrer aus dem Großraum Trier muss weiterhin Corona-Selbsttest bei Schülern anleiten und überwachen. Das Verwaltungsgericht Trier hat die dagegen gerichtete Klage mit einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil abgewiesen. Aufgabe eines Lehrers sei die organisatorische Unterstützung des allgemeinen Schulbetriebs und in einem gewissen Rahmen auch die Sicherstellung der Gesundheit der Schüler, heißt es in der Begründung.

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