Mittwoch, 27.4.2022
Schulleiterin darf wegen Störung des Schulfriedens versetzt werden

Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Beschluss vom 21.04.2022 den Eilantrag der Schulleiterin einer Eschweiler Grundschule gegen ihre Versetzung an eine andere Grundschule im Bezirk abgelehnt. Die Bezirksregierung habe die Schulleiterin zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Schule - auch kurzfristig - versetzen dürfe. Die Schulleiterin hat gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt.

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