Tragen Schüler auf dem Schulhof keine Mund-Nasen-Bedeckung, darf ihnen dessen Betreten in der Pause verboten werden, um den Kontakt mit anderen Schülern zu unterbinden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz am 07.09.2020 entschieden und einen Eilantrag einer Schülerin abgelehnt, die eine Maske aus Gaze getragen hatte. Dieser Stoff sei zu durchlässig und damit ungeeignet.
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