Dienstag, 11.2.2025
"Tut mir furchtbar leid": Bedauern von Tierärztin ist kein Schuldanerkenntnis

Ein Hund starb nach einer OP. Die behandelnde Tierärztin sprach der Halterin auf die Mailbox, dass ihr das "furchtbar leid" tue. Vor Gericht war umstritten, ob das ein Schuldanerkenntnis war. Das OLG Dresden sagt nein: Die Ärztin habe lediglich ein Bedauern über den Verlauf geäußert.

Mehr lesen