Eine Grundschule in Coesfeld durfte zwei Schüler wegen ihrer Weigerung, eine Alltagsmaske zu tragen, vom Schulbesuch ausschließen. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster bestätigt. Sämtliche Atteste, die die Schüler vorgelegt hätten, erfüllten nicht die Mindestanforderungen an ein ärztliches Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht.
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