Freitag, 15.1.2021
Verstoß gegen Maskenpflicht in Hamburg kein Grund für Unterrichtsausschluss
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 15.01.2021 dem Eilantrag eines Oberstufenschülers stattgegeben, mit dem er sich gegen das Verbot, die Schule ohne Maske zu betreten, gewandt hat. Weder die Coronavirus-Eindämmungsverordnung noch das Schulgesetz böten eine Rechtsgrundlage dafür, einen Schüler, der sich weigert, eine Maske zu tragen, auf unbestimmte Zeit vom Unterricht auszuschließen. Mehr lesen
Dienstag, 8.12.2020
Maskenverweigerung rechtfertigt Schulausschluss

Eine Grundschule in Coesfeld durfte zwei Schüler wegen ihrer Weigerung, eine Alltagsmaske zu tragen, vom Schulbesuch ausschließen. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster bestätigt. Sämtliche Atteste, die die Schüler vorgelegt hätten, erfüllten nicht die Mindestanforderungen an ein ärztliches Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht.

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