Dienstag, 14.2.2023
Schriftsatz unter Briefkopf eines Kollegen

Schreibt ein Anwalt unter dem Briefkopf eines Kollegen einen Schriftsatz, ist dem Bundesgerichtshof zufolge zu vermuten, dass er als Vertreter des Briefkopfinhabers handelt. Wenn sich deutlich aus den Umständen ergebe, dass der Unterzeichner einer Berufungsbegründung als Vertreter des Prozessbevollmächtigten handelt, sei der Schriftsatz diesem mandatierten Rechtsanwalt zuzurechnen. Anderes gelte nur dann, wenn diese Vermutung erschüttert werde.

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Montag, 16.5.2022
Rechtsanwälte müssen auch in eigenen Angelegenheiten elektronisch kommunizieren

Wird ein Rechtsanwalt in eigener Angelegenheit tätig und tritt er als solcher gegenüber dem Gericht auf, so besteht auch für ihn die Pflicht, seine Schriftsätze elektronisch einzureichen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Der Antragsteller trete im entschiedenen Fall ausdrücklich als Rechtsanwalt und gerade nicht als Privatperson auf.

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