Freitag, 17.7.2020
Keine "nicht eingebetteten Schriften" im elektronischen Rechtsverkehr des Arbeitsrechts

Eine bei Gericht eingehende pdf-Schriftsatzdatei ist nicht gemäß § 46 Abs. 2 ArbGG zur Bearbeitung im elektronischen Rechtsverkehr geeignet und damit unwirksam, wenn sie sogenannte "nicht eingebettete Schriften" enthält. Dieser Fehler kann laut Arbeitsgericht Lübeck aber geheilt werden, wenn die einreichende Partei nach Hinweis des Gerichts unverzüglich eine ordnungsgemäße Datei einreicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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