Die Telekom Deutschland darf bei Nutzung der Website "www.telekom.de" keine personenbezogenen Daten zu Analyse- und Marketingzwecken an Google-Server in die USA übermitteln. Dies hat das Landgericht Köln in einem von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erstrittenen Urteil klargestellt. Konkret gehe es um die IP-Adresse, Informationen über den genutzten Browser und das verwendete Endgerät, teilte die Verbraucherzentrale am Mittwoch mit.
Mehr lesenDie Hochschule RheinMain darf auf ihrer Webseite keinen Cookie-Dienst nutzen, der die vollständige IP-Adresse der Endnutzer auf Server eines Unternehmens übermittelt, dessen Unternehmenszentrale sich in den USA befindet. Dies hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 01.12.2021 entschieden.
Mehr lesenMit einem Fragen-Antworten-Katalog klärt der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) entscheidende Fragen zu den Konsequenzen, die aus dem Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Datentransfer in Länder außerhalb der EU zu ziehen sind. Das Dokument ist nicht abschließend. Der EDSA kündigte am 24.07.2020 an, weitere Antworten zu ergänzen.
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