Dienstag, 14.6.2022
"Wittenberger Sau" muss nicht entfernt werden

Das an der Außenfassade der Wittenberger Stadtkirche angebrachte Sandsteinrelief - die "Wittenberger Sau" - muss nicht entfernt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das ursprüngliche "Schandmal" mit antisemitischem Inhalt aus dem Jahr 1290 sei von der Stadt mittels zusätzlicher Informationstafeln in ein Mahnmal gegen die Judenverfolgung umgewandelt worden und habe damit den rechtsverletzenden Gehalt verloren.

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