Nach dem Bekanntwerden von Datenlecks bei Facebook klagen zahlreiche Betroffene gegen die Betreiberin der Plattform – allein beim OLG Oldenburg liegen über 100 Fälle. Der dort auf Datenschutz spezialisierte 13. Zivilsenat hat jetzt über drei Berufungen entschieden und – mangels nachgewiesenen Schadens – einen Schadensersatzanspruch jeweils verneint.
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