Die EU-Sortenschutzregelung, die einen pauschalen Mindestschadensersatz in Höhe einer vierfachen Lizenzgebühr für eine wiederholte vorsätzliche Verletzung der Pflicht zur Zahlung einer angemessenen Ausnahmeentschädigung für den Nachbau einer geschützten Sorte vorsieht, ist ungültig. Laut Europäischem Gerichtshof verstößt sie unter anderem gegen das unionsrechtliche Verbot eines Strafschadensersatzes.
Mehr lesenDas Arbeitsgericht Oldenburg hat ein Unternehmen dazu verurteilt, einem ehemaligen Arbeitnehmer aus Art. 82 DS-GVO immateriellen Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen, weil es einem Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO nicht nachgekommen ist. Bereits die Verletzung der DS-GVO selbst führe zu einem auszugleichenden immateriellen Schaden, eine nähere Darlegung des Schadens sei nicht erforderlich.
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