Montag, 7.2.2022
Dieselskandal: Schadenseintritt durch "ungewollte" Vertragseingehung

Ein Automobilhersteller kann gegenüber dem Käufer eines gebrauchten Diesels auch dann haften, wenn dieser den angezahlten Wagen nach Bekanntwerden der Problematik trotzdem voll bezahlt und entgegennimmt. Der Schaden beim Kunden ist dabei laut Bundesgerichtshof bereits durch Abschluss des "ungewollten" Vertrags eingetreten. Nach dessen Erfüllung setze sich dieser in dem Verlust der aufgewandten Geldmittel fort.

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