Dienstag, 13.9.2022
Sanierung darf nicht zu Lasten des Nachbarn gehen

Bei Sanierungsarbeiten am eigenen Haus muss man auch das Nachbargrundstück im Blick behalten. Dies zeigt ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg, das einen Hauseigentümer zum Schadensersatz verpflichtet hat, weil von ihm abgepumptes Wasser in den Keller des Nachbarn eingedrungen war und dort Wände und Fußboden durchnässt hatte.

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Freitag, 10.7.2020
Ehemalige Tagebaufläche darf nicht in Eigenregie saniert werden

Der Eigentümer einer ehemaligen Tagebaufläche darf das Gelände nicht eigenmächtig und ohne bergrechtliche Genehmigung mit Klärschlamm auffüllen beziehungsweise sanieren, um es wieder nutzbar zu machen (hier: Braunkohletagebau Erika/Laubusch). Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 08.07.2020. Mit der Verfüllung der Flächen könnten erhebliche Gefahren verbunden sein. 

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