Dienstag, 14.7.2020
Keine Wiederholung der Angriffs- und Verteidigungsmittel notwendig

Es ist unnötig, in jeder weiteren Instanz eines Rechtsstreits gebetsmühlenartig zu wiederholen, was bereits Prozessstoff der vorherigen Instanz war. Dieser oft geübten Praxis hat der Bundesgerichtshof nun mit Beschluss vom 19.5.2020 im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde einen Riegel vorgelegt: Ein Berufungsurteil, das wegen Präklusion des bereits bekannten Beklagtenvortrags der Klage stattgab, hatte in Karlsruhe keinen Bestand.

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