Freitag, 25.11.2022
Festlegung der Sachkosten in der Kindertagespflege ist gebundene Entscheidung

Dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe steht bei der Festlegung des Erstattungsbetrages für den Sachaufwand, der Kindertagespflegepersonen bei ihrer Tätigkeit entsteht, nicht lediglich ein eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Vielmehr unterliege die Festlegung der Sachkostenerstattung der vollen gerichtlichen Überprüfung.

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