Montag, 20.3.2023
Rückforderung von Corona-Soforthilfen war rechtswidrig

Im Streit um (Teil-)Rückforderungen von Corona-Soforthilfen hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Aufhebung mehrerer Bescheide durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Ergebnis bestätigt. Die Bescheide seien rechtswidrig gewesen. Das Land könne aber neue Bescheide erlassen und überzahlte Mittel, die nicht dazu gedient hätten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken, zurückfordern.

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