Wenn die Parteien eines Zivilstreits Kosten für ihr Verfahren vor dem Bundesgerichtshof sparen wollen, können sie dort beantragen, dieses bis zu einer Entscheidung in einem Parallelfall ruhen zu lassen. Diesen Wunsch einer Beklagten (mit BGH-Anwalt) haben die Karlsruher Richter jetzt gleich viermal auf einen Schlag erfüllt – und das, obwohl die Klägerin ihrerseits noch keinen beim BGH zugelassenen Anwalt hat.
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