Eine Lehrerin in Schleswig-Holstein, die wegen einer Lungenerkrankung zu den Corona-Risikogruppen gehört, muss nach einem Gerichtsbeschluss vorerst keinen Präsenzunterricht geben. Das Verwaltungsgericht Schleswig untersagte am 06.08.2020 dem Kieler Bildungsministerium, die Lehrerin aus dem Kreis Segeberg bis zu einer endgültigen Entscheidung wie geplant einzusetzen. Am 10.08.2020 beginnt in dem Bundesland das neue Schuljahr.
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