Lehrerin aus Risikogruppe muss vorerst nicht unterrichten

Eine Lehrerin in Schleswig-Holstein, die wegen einer Lungenerkrankung zu den Corona-Risikogruppen gehört, muss nach einem Gerichtsbeschluss vorerst keinen Präsenzunterricht geben. Das Verwaltungsgericht Schleswig untersagte am 06.08.2020 dem Kieler Bildungsministerium, die Lehrerin aus dem Kreis Segeberg bis zu einer endgültigen Entscheidung wie geplant einzusetzen. Am 10.08.2020 beginnt in dem Bundesland das neue Schuljahr.

Verfahren geht weiter

Schleswig-Holsteins Bildungsministerium hat nach eigenen Angaben Rechtsmittel gegen den Gerichtsbeschluss eingelegt. Ministerin Karin Prien (CDU) sagte am 07.08.2020 auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur, "es handelt sich um einen vorläufigen Zwischenbeschluss in einem Eilverfahren, in dem das Land noch nicht gehört wurde". "Es ist also noch nicht einmal im Eilverfahren eine abschließende Entscheidung getroffen worden."

Gewerkschaft fordert Abrücken von "hartherziger Linie"

Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Astrid Henke, forderte Prien auf, angesichts der Gerichtsentscheidung "von ihrer bisherigen hartherzigen Linie" abzurücken. Lehrkräfte, die zu Risikogruppen gehörten und ärztliche Atteste vorlegten, hätten schwere Vorerkrankungen und bräuchten wegen ihres gesundheitlichen Risikos einen besonderen Schutz bei ihrem Arbeitseinsatz.

32 Unterrichtsbefreiungen bei 780 geprüften Fällen

Rund 1.600 Lehrer haben in Schleswig-Holstein Atteste vorgelegt, dass sie zu Corona-Risikogruppen gehören und deshalb derzeit nicht direkt Schüler unterrichten können. Der betriebsärztliche Dienst hat nach den bisher bekannten Zahlen 780 Fälle geprüft und lediglich 32 Unterrichtsbefreiungen ausgesprochen.

Ministerin sieht wegen geringen Infektionszahlen kein größeres Risiko in der Schule

Ministerin Prien hatte am 05.08.2020 bekräftigt, dass Lehrer wegen der geringen Infektionszahlen in Schleswig-Holstein kein größeres Risiko in der Schule hätten als andere Berufsgruppen. Ihr seien die Gesundheit und das Wohlergehen der Lehrkräfte sehr wichtig. Die Gefährdungsbewertungen des betriebsärztlichen Dienstes orientierten sich an den Gegebenheiten des jeweiligen Arbeitsplatzes – und dies gelte es zu respektieren.

VG Schleswig, Beschluss vom 06.08.2020

Redaktion beck-aktuell, 7. August 2020 (dpa).