Der Landkreis Emsland durfte die Ausfuhr von 500 Zuchtrindern nach Marokko nicht pauschal wegen tierschutzrechtlicher Bedenken hinsichtlich der klimatischen Verhältnisse im Zielland untersagen. Wie das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg als Beschwerdeinstanz in einem Eilverfahren jetzt bestätigt hat, sei in der betreffenden Gegend nicht mit zu hohen Temperaturen zu rechnen. Die Transporte dürfen daher stattfinden.
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