Dienstag, 11.7.2023
Richtervorlagen gegen strafbewehrtes Cannabisverbot unzulässig

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht die Unzulässigkeit mehrerer Richtervorlagen zum strafbewehrten Verbot von Cannabisprodukten festgestellt. Die vorlegenden Gerichte hielten Strafnormen des Betäubungsmittelgesetzes für verfassungswidrig, die den Umgang mit Cannabisprodukten betreffen. Das BVerfG entgegnete, eine konkrete Normenkontrolle sei kein Mittel der allgemeinen Aufsicht über den Gesetzgeber.

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