Mittwoch, 6.10.2021
Nicht einvernehmliche Versetzung kann richterliche Unabhängigkeit verletzen

Nicht einvernehmliche Versetzungen von Richtern an andere Gerichte oder zwischen zwei Abteilungen desselben Gerichts können die Grundsätze der Unabsetzbarkeit von Richtern und der richterlichen Unabhängigkeit verletzen. Das hat der Europäische Gerichtshof heute im Fall eines polnischen Richters entschieden, der gegen seine Versetzung geklagt hatte. Die Zivilkammer des Sąd Najwyższy (Oberstes Gericht, Polen) hatte den EuGH um Vorabentscheidung ersucht. Der Deutsche Richterbund (DRB) wertete die Entscheidung als "erfreulich klare Aufforderung an die polnische Regierung".

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